Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann ein geschiedener Ehemann verlangen, das der Unterhalt für seine Ex Frau herabgesetzt wird, wenn er wieder heiratet und nun auch seiner neuen Ehefrau Unterhalt zahlen muss.
Zur Berechnung des Unterhalts muss sich aber auch die neue Ehefrau so behandeln lassen, wie wenn sie geschieden wäre. Das bedeutet, dass sie nicht einfach x-beliebig lang bei einem kleinen Kind daheim bleiben darf. Auch sie muss ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wieder arbeiten.
BGH vom 18.11.2009 Az XII ZR 65/09. Hier finden Sie die Presseerklärung des Bundesgerichtshofs
Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
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