
Der Versorgungsausgleich zielt darauf ab, dass jeder Ehegatte aus der Ehe die gleichen Rentenansprüche mitnimmt. Im Versorgungsausgleich werden also die unterschiedlichen Rentenansprüche, die die Eheleute während der Ehe erworben haben, gegeneinander ausgeglichen. Dabei sind zeitlich drei Phasen zu unterscheiden:
Die Zeit vor der Ehe - während dieser Zeit erworbene Rentenansprüche bleiben beim jeweiligen Ehepartner
die Zeit in der Ehe - während dieser Zeit erworbene Rentenansprüche beider Partner werden gegeneinander ausgeglichen.
Die Zeit nach der Ehe - ab Einreichung der Scheidung erworbene Rentenansprüche bleiben wieder beim jeweiligen Ehepartner.
Vom Versorgungsausgleich werden also nur die Rentenansprüche erfasst, die ihm in der Ehe selbst erworben worden sind.
Siehe auch Heimfallprivileg - unter welchen Umständen Sie Rentenansprüche auf sich zurückübertragen lassen können.
Siehe auch Invaliditätsprivileg - wie Bezieher einer Invaliditätsrente den Versorgungsausgleich aussetzen oder rückgängig machen können.
Weitere Infos:
Hier finden Sie unseren Ratgeber Scheidung
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Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
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