Bei volljährigen Kindern wird auf den zu zahlenden Unterhalt das Kindergeld in vollem Umfang angerechnet. Es zählt damit als Einkommen des Kindes und steht ihm damit auch zu.
Ein Beispiel: der volljährige Sohn, der einen eigenen Haushalt hat, hat nach der Düsseldorfer Tabelle monatlichen Unterhalt von 640,00 € zu bekommen. Er muss sich das Kindergeld mit 164,00 € voll anrechnen lassen und kann von seinen Eltern nur noch 476,00 € verlangen.
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Die wichtigsten Begriffe
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