Grundsätzlich sind beide Eltern verpflichtet, minderjährigen Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, bei dem die minderjährigen Kinder wohnen, tut das, in dem er sie versorgt, sie pflegt und erzieht ( sog. Naturalunterhalt).
Der andere Elternteil muss seinen Teil des Unterhalts für die minderjährigen Kinder durch Zahlung eines monatlichen Geldbetrags leisten, sog. Barunterhalt.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Kinder sich ziemlich genau hälftig bei beiden Eltern aufhalten, sog. Wechselmodell. Dann kann es sein, dass beide Eltern Naturalunterhalt leisten und niemand Barunterhalt zahlen muss. Bisher steht die Rechtsprechung dem Wechselmodell noch etwas reserviert gegenüber. Die Fälle, in denen ein Wechselmodell angenommen wird, werden aber immer häufiger, vgl. Näheres unter dem Stichwort Wechselmodell.
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Grundsätzlích zum Kindesunterhalt
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Die wichtigsten Begriffe
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