Was passiert, wenn nicht genug Geld da ist, um für alle Unterhaltsberechtigte den vollen Unterhalt zahlen zu können?
Ein Mangelfall liegt dann vor, wenn das Geld des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um allen Unterhaltsberechtigten den vorgeschriebenen vollen Unterhalt zahlen zu können.
Mangelfälle sind - wenn es ans zahlen von Unterhalt geht, leider häufig. Oft reicht schon in einer intakten Familie das Geld nicht wirklich aus, um alle zufrieden zu stellen. Wenn die Familie auseinandergeht und plötzlich zwei Mieten zu zahlen und zwei Haushalte zu führen sind, verschärft sich die Situation.
Um die Situation zu entschärfen sieht das Gesetz in einem solchen Mangelfall eine Rangfolge vor, nach der die Unterhaltsberechtigten der Reihe nach befriedigt werden. Dem Unterhaltspflichtigen muss jeweils ein gewisser Selbstbehalt verbleiben. Schließlich gibt es gewisse Billigkeitserwägungen, bei denen von der vom Gesetz an sich geltenden Rangfolge wieder abgewichen werden kann.
Siehe auch:
Rangfolge beim Mangelfall
Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten
Billigkeitserwägungen - Abweichungen von der Rangfolge
Weitere Infos:
Hier finden Sie alles Wesentliche zum Thema Unterhalt
Hier finden Sie unseren Ratgeber Scheidung
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