Derjenige, bei denen die Kinder wohnen, dem steht auch das Kindergeld zu. In den meisten Fällen bezieht also derjenige, der Unterhalt zahlen muss, das Kindergeld nicht, sondern der andere Elternteil.
Das Kindergeld steht aber beide Eltern je zur Hälfte zu. Der Unterhalts-Zahler darf deshalb die Hälfte des Kindergeldes von den Tabellenbetrag in der Düsseldorfer Tabelle abziehen. Bezieht er das Kindergeld (was vor allem in der Anfangsphase der Trennung noch der Fall sein kann), dann muss er auf die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle noch die Hälfte des Kindergeldes aufzahlen.
Der Unterhaltspflichtige Vater verdient netto Euro 2500,00. Er muss seiner Frau, die das Kindergeld bezieht und zwei Kindern im Alter von vier und sechs Jahren Unterhalt leisten. Mit seinem Netto-Gehalt ist er in die Gehaltsgruppe vier der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen. Dem vierjährigen Kind muss er Unterhalt in Höhe von Euro 324,00 minus hälftigem Kindergeld, also Euro 82,00, also Euro 242,00 bezahlen. Dass sechsjährige Kind bekommt Euro 371,00 minus Euro 82,00, also Euro 289,00.
Bezieht im gleichen Falle der Vater das Kindergeld (weil die Parteien erst frisch getrennt leben und die Mutter der Kindergeldkasse die Trennung noch nicht gemeldet hat), muss er dem vierjährigen Kindunterhalt in Höhe von Euro und 324,00 plus Euro 82,00 Kindergeld, damit also Euro 406,00 bezahlen. Dass sechsjährige Kind bekommt Euro 371,00 plus Euro 82,00, insgesamt also Euro 453,00.
Der Unterhaltspflichtige Vater verdient netto Euro 2500,00. Er muss seiner Frau, die das Kindergeld bezieht und drei Kindern im Alter von 2,4 und sechs Jahren Unterhalt leisten. Mit seinem netto-Gehalt ist er an sich in die Gehaltsgruppe vier der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen. Da er aber mehr als drei Personenunterhalt leisten muss, nämlich vier Personen, werden die Beträge, die er als Kindesunterhalt zu zahlen hat nicht der Gruppe vier, sondern der Gruppe drei entnommen. Für das zweijährige Kind zahlt er also Euro 310,00 minus Euro 82,00, damit Euro 228,00. Das vierjährige Kind bekommt das gleiche und dass sechsjährige Kind Euro 371,00 minus Euro 82,00 und damit Euro 289,00.
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