
Bei der Frage, ob man Unterhalt von der Steuer absetzen kann, muss man grundsätzlich zwischen Ehegatten-Unterhalt und Kindes-Unterhalt unterscheiden.
Kindes-Unterhalt kann man grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen.
Etwas anderes gilt für den Ehegatten-Unterhalt. Dieser kann grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden.
Setzt der zahlende Ehegatte den gezahlten Ehegatten-Unterhalt von der Steuer ab, dann muss Ihnen der Ehegatte, der den Unterhalt bekommt, im Gegenzug versteuern. Wie dieser Nachteil ausgeglichen wird, erfahren Sie unter dem Stichwort Realsplitting.
Grundsätzlich zum Thema Unterhalt
Hier finden Sie unseren Ratgeber Scheidung
© Foto: www.pixelio.de
Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
Ein Service der Kanzlei Kaßing
Löwengrube 10, 80333 München
Tel.: 089 / 834 78 63
office(at)kanzlei-kassing.de