Oft passiert es, dass Eheleute, die getrennt leben oder gar schon geschieden sind, vom Finanzamt noch einmal eine gemeinsame Steuererstattung bekommen. Die Frage ist dann immer: wer bekommt wie viel von der Steuererstattung. Hier ein grobes Schema, wie der Anteile der Steuererstattung berechnet wird. Im Detail sollten Sie die Berechnung von einem Steuerberater durchführen lassen. Wir können hier nur die Grundzüge der Steuererstattung bei der Scheidung darstellen.
Zunächst errechnen sie, wie viel Steuern jeder der beiden Ehegatten hätte zahlen müssen, wenn er getrennt veranlagt worden wäre. Beispiel: der Ehemann hätte 10.000,00 € Steuern zahlen müssen, und in die Ehefrau 5000,00 €. Im Falle der getrennten Veranlagung hätten in diesem Falle die gesamten Steuern 15.000,00 € betragen. Davon wären auf den Mann 2/3 und auf die Frau 1/3 entfallen.
Dann ermitteln Sie, wie hoch die Steuerlast bei gemeinsamer Veranlagung war. Das kann man aus dem Steuerbescheid herauslesen. Gehen wir davon aus, dass in unserem Beispiel beide Ehegatten zusammen 12.000,00 € zahlen mussten. Entsprechend der obigen Quote entfallen auf den Mann damit 8.000,00 € und auf die Frau 4000,00 €.
Dann ermitteln Sie, wie viele jeder der beiden Eheleute vorausgezahlt hat. Beispiel: der Mann hat Euro 10.000,00 vorausgezahlt und die Frauen Euro 6000,00. Damit hat jeder der beiden Euro 2000,00 zu viel bezahlt. Die Erstattung von Euro 4000,00 ist in diesem Fall zwischen beiden Eheleuten hälftig aufzuteilen. Das Grundprinzip ist: jeder bekommt das heraus, was er zu viel bezahlt hat. Ein weiteres Beispiel: der Mann hat Euro 9000,00 vorausgezahlt und die Frau Euro 7000,00. Die Steuererstattung beträgt damit Euro 4000,00. Davon bekommt die Frau Euro 3000,00 und der Mann Euro 1000,00.
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