Während der Ehe haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder. Und das Gesetz will es so, dass sich daran auch nach einer Trennung und einer Scheidung nichts ändern soll. Auch dann soll die Eltern die Sorge für die Kinder weiter gemeinsam ausüben - und zwar auch, wenn's manchmal schwerfällt.
Mit anderen Worten. Wenn nicht einer der beiden Ehepartner einen Antrag bei Gericht stellt, dann bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Der Richter kümmert sich dann um die elterliche Sorge gar nicht, weil er davon ausgeht, dass die Eheleute im Interesse der Kinder wenigstens so weit noch miteinander klarkommen.
Von diesem Grundprinzip wird nur bei Vorliegen erheblicher Gründe abgewichen. Und auch dann wird häufig nur ein Teil der elterlichen Sorge einem Elternteil allein übertragen, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Recht, die Schule bestimmen zu dürfen, in die das Kind gehen soll.
Ideal wäre es, wenn die Eltern nach der Trennung und der Scheidung auch tatsächlich gemeinsam für die Kinder sorgen. Manchmal wird aber der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, dabei etwas nachlässig, bringt z.B. Unterschriften für Kindergarten- und Schulbesuch nicht bei, besucht Elternabende nicht etc. Die Hauptlast der organisatorischen Dinge lastet dann komplett auf den Schultern des anderen. Wenn Sie in dieser Situation sind, lassen Sie sich beraten. Eventuell empfiehlt sich doch ein Sorgerechtsantrag. Er muss nicht unbedingt dazu führen, dass einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird. Er wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass er sich in Zukunft wieder besser kümmert. Werden Sie also aktiv, damit auch der andere wieder aktiv wird. Ihr Kind wird es Ihnen danken.
Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
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