Im Scheidungsverfahren wird nicht nur über die Scheidung selbst entschieden. Auf Antrag beider Parteien muss der Richter sich auch mit so genannten Scheidungsfolgesachen auseinander setzen. Scheidungsfolgesachen sind insbesondere
* der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
* der Unterhalt für die Kinder
* die Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
* Fragen rund um die Haushaltssachen
* die Zuweisung der Ehewohnung
* die elterliche Sorge für die Kinder
* der Umgang mit den Kindern.
Über die Scheidungsfolgesache Versorgungsausgleich muss der Richter von Amts wegen in jedem Fall entscheiden, es sei denn er ist durch Ehevertrag ausgeschlossen.
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Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
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