In aller Regel werden die Kosten einer Scheidung von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.
Zwar bieten einige Versicherungs-Gesellschaften seit kurzer Zeit tatsächlich Rechtsschutzversicherungen an, die auch die Kosten einer Scheidung umfassen. Im Moment sind aber noch sehr wenig entsprechende Verträge abgeschlossen, so dass Sie, wenn Sie rechtsschutzversichert sind, davon ausgehen müssen, dass die Versicherung die Kosten der Scheidung nicht übernehmen wird. Lassen Sie sich aber jedenfalls deswegen von ihrem Anwalt beraten. Er kann sich ihre Rechtsschutz-Police anschauen und ihnen Auskunft geben.
Die Bedingungen, zu denen Rechtsschutzversicherungen mit Scheidungskosten-Schutz abgeschlossen werden können, sind zwischen den einzelnen Gesellschaften sehr unterschiedlich. Die Prämien hierfür sind generell sehr hoch und die Wartefristen, die zwischen Abschluss des Vertrags und Scheidungsverfahren liegen müssen, sind sehr lang. Sie sollten sehr genau rechnen, ob sich diese Versicherung für Sie wirklich lohnt.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen aber relativ häufig die Kosten einer ersten Beratung in einer Scheidungssache, solange die Beratung vom tatsächlichen Scheidungsverfahren unabhängig ist. Die Scheidung darf also nicht unmittelbar auf die Beratung erfolgen. Ihr Anwalt berät Sie, wann und wie Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können.
Ähnliche Themen:
Scheidung - was kostet sie?
Scheidung - bekomme ich Prozesskostenhilfe?
Hier finden Sie unseren Ratgeber Scheidung
© Foto: www.pixelio.de
Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
Ein Service der Kanzlei Kaßing
Löwengrube 10, 80333 München
Tel.: 089 / 834 78 63
office(at)kanzlei-kassing.de