Ohne Einhaltung der Trennungsfrist von mindestens einem Jahr kann man nur in seltenen Ausnahmefällen geschieden werden, die in der Praxis kaum vorkommen. Es reicht nicht aus, vom Partner einfach nur getrennt zu leben. Sie werden vor Ablauf des Trennungsjahres nur dann geschieden, wenn es Ihnen zusätzlich nicht mehr zumutbar ist, mit Ihrem Ehegatten überhaupt noch verheiratet zu sein. Und die die Gründe für die Unzumutbarkeit dürfen nicht von Ihnen kommen sondern müssen in auch noch in der Person des anderen Partners liegen. Bloße Schwierigkeiten, Unstimmigkeiten oder ehetypische Zerwürfnisse reichen dafür nicht.
Umstände, die eine unzumutbare Härte nach der Rechtsprechung rechtfertigen können, sind:
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Die wichtigsten Begriffe
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