Bei einer Scheidung kann es einen Härtefall unter zwei völlig unterschiedlichen Bedingungen geben:
Entweder ist einem der beiden Ehegatten das Verheiratetsein nicht mehr länger zumutbar, weshalb er sofort geschieden werden möchte. Dieser Fall ist allgemein als "Härtefallscheidung" bekannt. Näheres finden Sie unter Scheidung ohne Trennungsfrist.
Oder aber es sind alle Trennungsfristen abgelaufen, einer der beiden Ehegatten will aber trotzdem nicht geschieden werden, weil das für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Näheres finden Sie unter Scheidung - keine Scheidung trotz Ablauf der Trennungsfristen.
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Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
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