Durch einen bei einem Notar abzuschließenden Ehevertrag können die Ehepartner die Gütertrennung vereinbaren.
Haben sie Gütertrennung vereinbart, bleiben ihre beiden im Vermögen während der Ehe sauber getrennt. Jeder der beiden Ehegatten erwirbt (oder verliert) bei Gütertrennung sein eigenes Vermögen und hat keinen Einfluss auf das Vermögen des anderen. Konsequenterweise hat er bei Gütertrennung am Ende der Ehe dann auch keinen Anspruch gegen den anderen Ehegatten auf einen finanziellen Vermögens-Ausgleich.
Trotz vereinbarter Gütertrennung müssen aber im Rahmen einer Trennung beziehungsweise Scheidung trotzdem noch die Dinge auseinandegesetzt werden, die die Eheleute gemeinsam angeschafft haben. Gehört den Eheleuten zum Beispiel gemeinsam eine Eigentumswohnung, dann müssen sie, wenn sie ihre Vermögen komplett trennen wollen, die Wohnung entweder verkaufen oder aber dieses Stück gemeinsames Vermögen durch Zwangsversteigerung unter sich verteilen. Näheres hierzu unter Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts.
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Hier finden Sie unseren Ratgeber Scheidung
Grundsätzlich zum Thema Vermögen bei Scheidung
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Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
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