Der Güterstand ist die Regelung, die Sie am Beginn einer Ehe in Bezug auf das Schicksal Ihres Vermögens in der Ehe treffen. Soll Eigenes eigen bleiben? Soll es gemeinsames Vermögen werden.
Die meisten Eheleute treffen gar keine Regelung über ihren Güterstand. Dann sieht das Gesetz vor, dass sie sich automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft befinden.
Wenn Sie das nicht wollen, können Sie durch Ehevertrag einen anderen Güterstand bestimmen. Hier gibt es einige Möglichkeiten.
Wer möchte, dass nicht in der Ehe die Vermögenswerte der Ehegatten getrennt bleiben, und wer verhindern will, dass am Ende der Ehe ein Ausgleich zwischen den Vermögen stattfinden, der kann den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Dieser Güterstand hat den Vorteil, dass er am Ende der Ehe Auseinandersetzungen vermeidet, kann jedoch, wenn die Eheleute, wie sie sich das wünschen, bis zu ihrem Ableben zusammenbleiben, zu Nachteilen bei der Erbschaftsteuer führen. Außerdem bekommt der überlebende Ehegatten keinen Zugewinnausgleich im Todesfall, eine weitere Wohltat, die das Gesetz für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorsieht.ö
Dieser Güterstand führt eher ein Schattendasein und wird nur selten gewählt. Daher hier nur kurz: Bei der Gütergemeinschaft werden die beiden Vermögen der Ehegatten schon in der Ehe gemeinsames Vermögen. Jedem Ehegatten bleibt nur ganz wenig eigenes Vermögen übrig. Auch dieser Güterstand kann zu erheblichen erbrechtlichen Nachteilen führen.
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Grundsätzlich zum Thema Vermögen bei Scheidung
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