In einem Ehevertrag können vor allem drei Bereiche sinnvoll geregelt werden: Fragen rund um das Vermögen der Eheleute, Fragen des Unterhalts und die Frage, was am Ende der Ehe mit den Rentenansprüchen der Eheleute geschehen soll.
Im Ehevertrag kann vom gesetzlichen Modell der Zugewinngemeinschaft abgewichen werden. Man kann im Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft modifizieren, oder sie abbedingen und stattdessen Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
Im Ehevertrag können Regelungen zum Ehegattenunterhalt getroffen werden. Der Unterhalt nach der Ehe kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, er kann auf einzelne Unterhaltstatbestände und/oder bestimmte Zeiträume beschränkt werden.
Im Ehevertrag kann man schließlich Regelung zu den Rentenansprüchen treffen. Der Versorgungsausgleich kann im Ehevertrag ganz ausgeschlossen oder auf einzelne Versorgungsarten ( gesetzliche Rente oder betriebliche Altersversorgung) beschränkt werden.
Ein Ehevertrag kann - von seltenen Ausnahmen abgesehen - nur vor einem Notar abgeschlossen werden, bedarf also der notariellen Form. Dabei ist die gleichzeitige Anwesenheit vor dem Notar aber nicht erforderlich, was vor allem den Abschluss von Scheidungsvereinbarungen manchmal erleichtert. Es reicht also, wenn jeder Ehegatte allein beim Notar ( unter Umständen sogar jeder bei einem anderen) vorspricht, um den Ehevertrag zu unterzeichnen.
Ein Totalausschluss der Rechte eines Ehegatten im Ehevertrag kann leicht zu einer Unwirksamkeit des Ehevertrag führen, nämlich dann, wenn dadurch ein Ehegatte übermäßig benachteiligt wird. Daher ist bei Abfassung eines Ehevertrags äußerste Vorsicht geboten. Für ausgeschlossene Rechte sollte ein Ausgleich vorhanden sein oder geschaffen werden.
Lassen Sie sich fachmännisch beraten, bevor Sie einen Ehevertrag abschließen, damit Sie sicher sein können, nichts falsch zu machen.
Da sich die Rechtsprechung zu diesem Thema ständig weiterentwickelt, sollten Sie auch ein Auge darauf haben, ob Ihr vor Jahren abgeschlossener Vertrag jetzt noch der Rechtslage entspricht, oder ob er eventuell unwirksam geworden ist. Gute Beratungs-Anwälte führen Register über die von Ihnen entworfenen Eheverträge und melden sich unaufgefordert bei Ihnen, wenn Ihr Ehevertrag infolge geänderter Rechtslage der Nachbesserung bedarf.
An dieser Stelle werden Sie demnächst zu diesem Thema ausführlichere Informationen finden. Das Kapitel ist derzeit in Arbeit
Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
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