Abzuziehen sind
...beim Selbständigen statt der Sozialabgaben die entsprechenden Vorsorgeaufwendungen, wie Krankenversicherungsbeiträge sowie eine private Altersvorsorge. Steuervorteile ( Freibeträge für Fahrtkosten oder Unterhalt) müssen in Anspruch genommen werden.
...wie Fahrtkosten. Bei berufsbedingt notwendiger Nutzung eines Kfz. 30 Cent/gefahrenem Kilometer Bei einem Auszubildenden werden pauschal 90 € als berufsbedingter Aufwand abgezogen.
...soweit die Betreuung erforderlich ist, um den Beruf ausüben zu können.
...solange Sie sich "im Rahmen halten", insbes. die vom Arbeitgeber bezuschussten vermögenswirksamen Leistungen, jedoch auch andere Kapitalanlagen, wenn sie den Einkommensrahmen nicht sprengen und damit die Unterhaltspflicht untergraben würden.
Siehe auch Einkommen beim Unterhalt
und zwar Zins und in gewissen Fällen auch Tilgung. Was "berücksichtigungswürdig" ist, ist jeweils im Einzelfall zu ermitteln. Nehmen Sie hier fachkundigen Rat in Anspruch
Siehe auch: Einkommen, Berechnung des Unterhalts
Stichworte: Einkommen, Abzüge, Abzug, Steuern, Sozialabgaben, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Schulden, Zins, Tilgung, Verbindlichkeiten, Sparvertrag.
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Zum Schlagwort Einkommen
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Hier finden Sie unseren Ratgeber Scheidung
Die wichtigsten Begriffe
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